Verbraucherinformation zu Elektroaltgeräte- und Batterieentsorgung

Bitte beachten Sie, dass Elektro- und Elektronikgeräte Wertstoffe enthalten und nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Weiters können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.


Hinweise nach § 18 Abs. 3 ElektroG für Verbraucher in Deutschland:

Sie sind als Verbraucher verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland finden Sie unter https://www.stiftung-ear.de/ und https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/

Das Elektro-Gesetz regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Elektro- und Elektronikprodukten geschieht:

Sie sind so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden können. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Produkte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altprodukte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich wäre. Im Idealfall lassen sich die alten Produkte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikprodukten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.


Produkte, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind mit diesem Symbol gekennzeichnet:

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Rücknahme von Altgeräten durch Händler in Deutschland

Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:

  1. Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
  2. Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
  3. Versandhändler mit einer Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.

Diese Vertreiber sind verpflichtet,

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
  2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.


Kann ich mein Elektro- bzw. Elektronik-Altgerät auch anderweitig entsorgen?

Wenn Ihr Altgerät noch funktioniert oder repariert werden kann, führen Sie es der Wiederverwendung zu, indem Sie es z. B. an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden oder an jemanden verschenken. Durch Verlängern der Lebensdauer Ihres Altgeräts tragen Sie dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt werden und zusätzlicher Müll vermieden wird.

Informationspflichten in Deutschland

Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren. Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete



Hinweise zur Batterieentsorgung (§ 18 Abs. 1 Batteriegesetz)

Endnutzer sind weiterhin dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro-Altgeräten vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu löschen.


Enthalten Produkte einen Akku, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf (2006/66/EG), wird dies über das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt. Bitte geben Sie daher das Produkt bei einer offiziellen Sammelstelle ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann. Bei gewissen Gerätetypen kann der Akku gemäß Gebrauchsinformation auch selbst zur Entsorgung ausgebaut werden. Nähere Informationen finden sich in der jeweiligen Gebrauchsinformation.


Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden. Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Enthaltene Rohstoffe können durch ihre Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Sofern die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthält, ist die Batterie entsprechend gekennzeichnet. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich in einem Handelsgeschäft zurückgeben.



Umweltschutz

Im Versandhandel sind Verpackungen notwendig, um Ihre Bestellung zu schützen. Bitte führen Sie die Verpackungen getrennt vom Hausmüll der Wiederverwertung zu, um Rohstoffe zu schonen.